Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Fachspezifische Bestimmungen

Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 15.5.2002 für das Fach "Alte Geschichte" (veröffentlicht im Uni-Amtsblatt vom 17.9.2002)

1. Hauptfach Alte Geschichte

1.1. Abschnitt Allgemeines:

Gemäß § 2 Absatz 3 sind für das Fach Alte Geschichte spezielle Sprachkenntisse zu erbringen:

  • Nachweis des Latinumszeugnisses bzw. über Lateinkenntnisse gemäß KMK Beschl. v. 16.10.1979
  • Nachweis des Graecumszeugnis oder gleichwertiger Kenntnisse des Altgriechischen
  • Nachweis über Englischkenntnisse im Umfang von mindestens 4 Jahren aufsteigenden Schulunterrichtes
  • Nachweis über Kenntnisse einer modernen romanischen, slawischen oder nahöstlichen Sprache bzw. des Neugriechischen im Umfang von mindestens 3 Jahren aufsteigenden Schulunterrichtes.

Für den Erwerb dieser speziellen Fachkenntisse werden bis zu zwei Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

Gemäß § 6 Absatz 3 dauert die mündliche Prüfung für das Fach Alte Geschichte in der Zwischenprüfung 30 Minuten und in der Magisterprüfung 60 Minuten.

Gemäß § 7 Absatz 3 beträgt die Dauer der Klausurarbeit in der Zwischenprüfung 120 Minuten und in der Magisterprüfung 240 Minuten.

1.2. Abschnitt Zwischenprüfung:

Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen wie folgt:

  • Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an der Übung zur Einführung in Quellen und Methoden der Alten Geschichte (benotet)
  • Nachweise über erfolgreiche Teilnahme an zwei Proseminaren mit schriftlichen Hausarbeiten (benotet)
  • Nachweis über Belegung von Lehrveranstaltungen gemäß Studienordnung
  • Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an 2 Übungen zur historischen Interpretation antiker literarischer Texte
  • Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an 2 Übungen zu dinglichen Quellen in altertumswissenschaftlichen Nachbardisziplinen

Gemäß § 16 sind
a) folgende Teilprüfungen in der Fachprüfung der Zwischenprüfung zu erbringen:

In der vorlesungsfreien Zeit - in der Regel nach dem vierten Semester - unterziehen sich die Studierenden im Hauptfach einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Das Bestehen der Klausur ist bei Hauptfachstudierenden Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung.

b) folgende Prüfungsleistungen in den Teilprüfungen zu erbringen:

In der Zwischenprüfung sollen die Studierenden den Nachweis erbringen, daß sie die sachlichen und methodischen Grundlagen des Faches Alte Geschichte beherrschen und so über die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Hauptstudium verfügen. Gegenstand des schriftlichen Prüfungsteiles ist die historische Interpretation einer schriftlich vorgelegten Quelle. Chronologisch und sachlich muß sich der Gegenstand auf die Thematik althistorischer Lehrveranstaltungen beziehen, die die Studierenden im Laufe des Grundstudiums besucht haben. Etwa die Hälfte der Dauer des mündlichen Prüfungsteiles soll der Überprüfung des allgemeinen Überblickswissens über den Gegenstand des Faches, die übrige Zeit der vertieften Behandlung eines mit den Studierenden jeweils vorher zu vereinbarenden Themenschwerpunktes gewidmet sein.

Gemäß § 18 Absatz 2 sind

a) die einzelnen Fachprüfungen innerhalb von 3 Monaten abzuschließen

b) die Zwischenprüfung innerhalb von 2 Monaten abzuschließen

1.3. Abschnitt Magisterprüfung:

Gemäß § 19 Absatz 1 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden Einzelbestimmungen:

Die Studierenden sollen in der Magisterprüfung nachweisen, daß sie alle methodischen und inhaltlichen Voraussetzungen für selbständiges wissenschaftliches Arbeiten im Fach Alte Geschichte erworben haben. Sie sollen einen Überblick über das Fach der Alten Geschichte und ihren Gegenstand besitzen. Sie sollen zeigen, daß sie sich über bestimmte Gebiete der Forschung selbständig orientieren, den Stand der Forschung sich erschließen, einander widersprechende Urteile erkennen und bewerten sowie eigene Urteile aus den Quellen sachgerecht herleiten können.

Gemäß § 20 Absatz 2 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:

  • Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Zwischenprüfung
  • Nachweise über erfolgreiche Teilnahme an drei Hauptseminaren, davon zwei mit schriftlicher Arbeit (benotet)
  • Nachweise über erfolgreiche Teilnahme an je einer Übung zur Epigraphik, Numismatik, Papyrologie und historischen Interpretation literarischer Texte
  • Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an einer Übung/ einem Proseminar aus Nachbardisziplinen mit schriftlicher Arbeit (benotet)
  • Nachweise über Belegung von Lehrveranstaltungen gemäß Studienordnung
  • Nachweise über erfolgreiche Exkursionsteilnahme

Gemäß § 21 Absatz 1

a) sind folgende Teilprüfungen in den Fachprüfungen der Magisterprüfung zu erbringen:

  • Magisterarbeit
  • Klausur
  • Mündliche Prüfung

b) sind folgende Prüfungsleistungen in den Teilprüfungen zu erbringen:

  • Magisterarbeit
    Die Magisterarbeit darf nur dann im Fach Alte Geschichte angefertigt werden, wenn die Studierenden dieses im Hauptstudium als Hauptfach studiert haben. Mit der Anmeldung zur Magisterprüfung beginnt die Frist zur Abfassung der Arbeit. Das Bestehen der Hausarbeit ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.
  • Klausur
    Am Ende des 9. Fachsemesters unterziehen sich die Studierenden einer Klausur im Fach Alte Geschichte von 240 Minuten Dauer. Dafür werden ihnen drei Themen gestellt, darunter eine Quelleninterpretation. Eines der Themen ist zu bearbeiten. Der Text der Quelleninterpretation wird Studierenden im Hauptfach Alte Geschichte in Griechisch oder Latein vorgelegt. Als Hilfe wird durch die Universität ein zweisprachiges Wörterbuch (griechisch-deutsch bzw. lateinisch- deutsch) zur Verfügung gestellt. Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung.
  • Mündliche Prüfung
    Am Ende des 9.Fachsemesters unterziehen sich die Studierenden einer mündlichen Prüfung. Diese dauert für Studierende in Haupt- und Nebenfach 60 Minuten. Sie behandelt zu etwa einem Drittel sachlich-historisches Überblickswissen zur Alten Geschichte und zu etwa zwei Dritteln von den Studierenden in der Klausur nicht behandelte, mit den Prüfern abgesprochene Gegenstandsbereiche.

Gemäß § 21 Absatz 4 sind die einzelnen Prüfungsleistungen in der folgenden Reihenfolge zu erbringen:
Die Magisterarbeit wird angefertigt und eingereicht vor dem Schreiben von Klausuren.
Die Klausuren werden vor den mündlichen Prüfungen geschrieben.

2. Nebenfach Alte Geschichte:

2.1. Abschnitt Allgemeines:

Gemäß § 2 Absatz 3 sind für das Fach Alte Geschichte spezielle Sprachkenntnisse zu erbringen:

  • Latinumszeugnis bzw. Nachweis über Lateinkenntnisse gemäß KMK Beschl. v. 16.10.1979
  • Nachweis über Englischkenntnisse im Umfang von mind. 4 Jahren aufsteigenden Schulunterrichtes

Für den Erwerb dieser speziellen Fachkenntnisse werden bis zu zwei Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

Gemäß § 6 Absatz 3 dauert die mündliche Prüfung für das Fach Alte Geschichte in der Zwischenprüfung 30 Minuten und in der Magisterprüfung 60 Minuten.

Gemäß § 7 Absatz 3 beträgt die Dauer der Klausurarbeit in der Zwischenprüfung 120 Minuten und in der Magisterprüfung 240 Minuten.

2.2. Abschnitt Zwischenprüfung:

Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen wie folgt:

  • Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an der Übung zur Einführung in Quellen und Methoden der Alten Geschichte (benotet)
  • Nachweise über erfolgreiche Teilnahme an zwei Proseminaren, davon eines mit schriftlicher Hausarbeit (benotet)
  • Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an einer Übung zur historischen Interpretation antiker literarischer Texte
  • Nachweis über Belegung von Lehrveranstaltungen gemäß Studienordnung

Gemäß § 16 sind

a) folgende Teilprüfungen in den Fachprüfungen der Zwischenprüfung zu erbringen:
In der vorlesungsfreien Zeit - in der Regel nach dem vierten Semester - unterziehen sich die Studierenden im Nebenfach einer schriftlichen oder einer mündlichen Prüfung.

b) folgende Prüfungsleistungen in den Teilprüfungen zu erbringen:

In der Zwischenprüfung sollen die Studierenden den Nachweis erbringen, daß sie die sachlichen und methodischen Grundlagen des Faches Alte Geschichte beherrschen und so über die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Hauptstudium verfügen. Gegenstand des schriftlichen Prüfungsteiles ist die historische Interpretation einer schriftlich vorgelegten Quelle. Chronologisch und sachlich muß sich der Gegenstand auf die Thematik althistorischer Lehrveranstaltungen beziehen, die die Studierenden im Laufe des Grundstudiums besucht haben. Etwa die Hälfte der Dauer des mündlichen Prüfungsteiles soll der Überprüfung des allgemeinen Überblickswissens über den Gegenstand des Faches, die übrige Zeit der vertieften Behandlung eines mit den Studierenden

Gemäß § 18 Absatz 2 sind

a) die einzelnen Fachprüfungen innerhalb von 3 Monaten abzuschließen

b) die Zwischenprüfung innerhalb von 2 Monaten abzuschließen

2.3. Abschnitt Magisterprüfung:

Gemäß § 19 Absatz 1 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden Einzelbestimmungen:
Die Studierenden sollen in der Magisterprüfung nachweisen, daß sie alle methodischen und inhaltlichen Voraussetzungen für selbständiges wissenschaftliches Arbeiten im Fach Alte Geschichte erworben haben. Sie sollen einen Überblick über das Fach der Alten Geschichte und ihren Gegenstand besitzen. Sie sollen zeigen, daß sie sich über bestimmte Gebiete der Forschung selbständig orientieren, den Stand der Forschung sich erschließen, einander widersprechende Urteile erkennen und bewerten sowie eigene Urteile aus den Quellen sachgerecht herleiten können.

Gemäß § 20 Absatz 2 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:

  • Nachweis über erfolgreiche Ablegung der Zwischenprüfung oder falls 3. Fach, in dem keine Zwischenprüfung abgelegt wurde, alle Belege des Grundstudiums
  • Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an zwei Hauptseminaren, davon eines mit schriftlicher Arbeit (benotet)
  • Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an einer Übung zur Wahl in Papyrologie oder Epigraphik oder Numismatik oder der historischen Interpretation antiker literarischer Texte
  • Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an einer Übung bzw. einem Proseminar aus altertumswissenschaftlichen Nachbardisziplinen (benotet)
  • Nachweise über erfolgreiche Exkursionsteilnahme Nachweise über Belegung von Lehrveranstaltungen gemäß Studienordnung

Gemäß § 21 Absatz 1

a) sind folgende Teilprüfungen in den Fachprüfungen der Magisterprüfung zu erbringen:

wahlweise - Klausur oder - Mündliche Prüfung

b) sind folgende Prüfungsleistungen in den Teilprüfungen zu erbringen:

  • Klausur
    Am Ende des 9. Fachsemesters unterziehen sich die Studierenden einer Klausur. Dafür werden ihnen drei Themen gestellt, darunter eine Quelleninterpretation. Eines der Themen ist zu bearbeiten. Der Text der Quelleninterpretation wird Studierenden, wenn sie die schriftliche Prüfungsform gewählt haben, in Latein vorgelegt. Als Hilfe wird durch die Universität ein zweisprachiges Wörterbuch (griechisch-deutsch bzw. lateinisch-deutsch) zur Verfügung gestellt.
  • Mündliche Prüfung
    Am Ende des 9.Fachsemesters unterziehen sich die Studierenden einer mündlichen Prüfung. Sie behandelt zu etwa einem Drittel sachlich-historisches Überblickswissen zur Alten Geschichte und zu etwa zwei Dritteln mit den Prüfern abgesprochene Gegenstandsbereiche.

Gemäß § 21 Absatz 4 sind die einzelnen Prüfungsleistungen in der folgenden Reihenfolge zu erbringen:
Die Klausuren werden vor den mündlichen Prüfungen geschrieben.

3. Schlußbestimmungen

Die fachspezifischen Bestimmungen für das Haupt- und Nebenfach "Alte Geschichte" treten zum 1.10.2002 in Kraft.

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