Studienordnung Hauptfach
Nachstehend publizierte Studien- / Prüfungsordnung für den Studiengang Alte Geschichte dient ausschließlich einer ersten Information und besitzt keinesfalls den Charakter einer rechtsverbindlichen Auskunft. Diese erteilen vielmehr in allen Studienangelegenheiten der Studienberater Dr. Oliver Schmitt (email: oliver.schmitt@altertum.uni-halle.de, Tel. 55 24013) respektive der Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Andreas Mehl (email: andreas.mehl@altertum.uni-halle.de, Tel. 55 24021).
Studienordnung
des Fachbereiches Kunst- und Altertumswissenschaften für den Studiengang Alte Geschichte (Hauptfach)
§1 Geltungsbereich
Gem. §11 sowie §77 Abs. III Nr. 11 und §88 Abs. II Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (GV Bl. LSA Nr. 44/1993) und unter Berücksichtigung der vorläufigen Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge vom 15.7.1992 (MBl. LSA Nr. 40/1993) haben der Fachbereichsrat des Fachbereiches Kunst- und Altertumswissenschaften am 20.6.1994 und der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am ........ folgende Ordnung für das Magisterstudium Alte Geschichte im Hauptfach am Institut für Klassische Altertumswissenschaften der Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg als Satzung erlassen. Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Rahmenprüfungsordnung für Magisterstudiengänge und der fachspezifischen Bestimmungen zur Prüfungsordnung des Fachbereiches Kunst- und Altertumswissenschaften Ziel, Inhalt und Verlauf des Magisterstudiums Alte Geschichte als Hauptfach am Institut für Klassische Altertumswissenschaften der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
§2 Studienbeginn, Studiendauer, Studienvoraussetzungen
2.1 Studienbeginn
Das Studium der Alten Geschichte kann sowohl zum Sommer-, wie zum Wintersemester aufgenommen werden.
2.2 Studiendauer
Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich des Prüfungssemesters 9 Semester. Ein in Anspruch genommenes Semester zum Erwerb notwendiger Fremdsprachenkenntnisse wird nicht zwingend auf diese Zeit angerechnet.
2.3 Studienvoraussetzung
Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein vom Kultusministerium als gleichwertig anerkanntes Zeugnis; die Kenntnis des Englischen und einer weiteren modernen Fremdsprache wird dringend empfohlen. Für den Nachweis des Latinums wird auf die für Magisterstudiengänge verbindlichen Bestimmungen und Prüfungsordnungen verwiesen.
2.4 Studienziele
Studienziel ist die Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit und damit die Befähigung zur Betätigung in Museen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, in Verlagswesen und Publizistik, sowie allgemein in der Vermittlung kultureller Gehalte.
§3 Struktur des Studienganges und Fächerkombination
Im Magisterstudiengang werden im Grund- und Hauptstudium von den Studieren- den entweder zwei Hauptfächer oder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer gewählt. Der Studiengang Alte Geschichte kann im Haupt wie im Nebenfach studiert werden. Die Magisterarbeit kann im Fach Alte Geschichte oder in einem anderen Fach, für das eine entsprechende Prüfungsordnung besteht, geschrieben werden. Im Fach Alte Geschichte kann die Magisterarbeit nur geschrieben werden, wenn im Fach Alte Geschichte als Hauptfach die Zwischenprüfung abgelegt wurde und dieses Fach im Hauptstudium als Hauptfach studiert wurde. Die gewählte Fächerkombination soll eine hinreichende Breite des Studiums gewährleisten. Daher sind Haupt- und Nebenfächer, mit welchen Alte Geschichte kombiniert werden, möglichst aus dem folgenden Katalog zu wählen:
- Philologische Disziplinen: Griechische Philologie, Lateinische Philologie, Mittellateinische Philologie, Byzantinistik, Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft, Indologie, Orientalistik
- Historische und kunsthistorische Disziplinen: Ur- und Frühgeschichte, Orientarchäologie, Klassische Archäologie, Mittelalterliche Geschichte, Geschichte von Wissenschaft und Technik, Medizingeschichte
- Religionswissenschaftliche Disziplinen: Vergleichende Religionswissenschaften, Historische Thelogie, Christlicher Orient, Kirchengeschichte
- Andere Disziplinen der philosophischen Fakultät: Philosophie, Politische Wissenschaften, Soziologie
§4 Inhalt und Gliederung des Studiums
4.1 Charakteristik des Faches
Die Studierenden sollen im Laufe ihres Studiums solide Lesefähigkeiten im Lateinischen und Griechischen erwerben. Sie sollen mit allen Quellengattungen der Alten Geschichte vertraut gemacht werden und dazu befähigt werden, sich den Forschungsstand zu althistorischen Fragestellungen selbständig zu erschließen. Sie sollen einen sachlichen Überblick über die Alte Geschichte erwerben und Geschichte, Zivilisation und Kultur des Klassischen Altertums im Zusammenhang der Weltgeschichte zu begreifen lernen. Sie sollen lernen, wissenschaftliche Fragestellungen selbständig zu lösen.
4.2 Aufbau und Inhalt des Studiums
Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und ein Hauptstudium von fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung endet.
Das Grundstudium dient dem Erwerb notwendiger Sprachkenntnisse, der Bekanntmachung mit Methoden und Hilfsmitteln der Wissenschaft und dem Erwerb sachlichen Überblickswissens über die Alte Geschichte und ihre Quellen.
Das Hauptstudium vertieft die Vertrautheit mit Quellen und Methoden der Alten Geschichte und dem Erwerb der zu selbständigem wissenschaftlichem Arbeiten notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse.
§5 Arten der Lehrveranstaltungen
Übungen (Ü) dienen dem Sprachunterricht, der Einübung des Umganges mit bestimmten Quellengattungen, der Beschäftigung mit bestimmten sachlich oder zeitlich abgegrenzten Gegenstandsbereichen und dem Erwerb der Befähigung zum Umgang mit wissenschaftlichen Hilfsmitteln
Vorlesungen (V) bieten Überblicke über zeitlich oder sachlich abgegrenzte Gegenstände oder der Darstellung spezieller Probleme oder Prozesse.
Proseminare (PS) führen im Grundstudium anhand thematisch oder zeitlich bestimmter begrenzter Fragestellungen an Quellen und Methoden des Faches heran. Durch die Anfertigung von Referaten und Hausarbeiten erwerben die Studierenden die Fähigkeit zum Umgang mit diesen.
Hauptseminare (HS) behandeln fachwissenschaftliche Fragestellungen auf der Grundlage schriftlicher oder gegenständlicher Quellen. Durch die Anfertigung von Referaten und Hausarbeiten vertiefen die Studierenden die Fähigkeit zum Umgang mit diesen. Der Besuch von Hauptseminaren setzt die erfolgreiche Ablegung der Zwischenprüfung voraus.
In Kolloquien (K) tragen Professoren, Dozenten und fortgeschrittene Studierende in Einzelvoträgen spezielle Forschungsprobleme vor, um sie gemeinsam mit Kollegen und Studierenden zu diskutieren.
Exkursionen (E) dienen der Veranschaulichung und der praktischen Anwendung von Kenntnissen und methodischen Fertigkeiten in Einzelvorträgen vor Ort. Sie machen die besondere Rolle von Raum und Siedlung in der Geschichte bewußt und werden in der Regel durch eine besondere Übung vorbereitet.
§6 Lehrumfang
Das Lehrangebot erstreckt sich in der Regel über acht Semester. Das neunte Semester dient der Anfertigung der Magisterarbeit. Die Magisterprüfungen erfolgen in der Regel nach Abschluß des neunten Semesters.
Das Studium umfaßt obligatorische und wahlobligatorische Lehrveranstaltungen. Der zeitliche Gesamtumfang aller für den erfolgreichen Abschluß des Studiums die notwendige Voraussetzung bildenden Lehrveranstaltungen beträgt für Alte Geschichte als Hauptfach mindestens 72 SWS.
§7 Lehrumfang
7.1 Grundstudium
Hauptfachstudenten müssen während des Grundstudiums mindestens 36 Semesterwochenstunden (SWS) belegen. Die Übung "Einführung in Quellen und Arbeitsmethoden der Alten Geschichte" ist Pflichtveranstaltung; ein benoteter Schein ist bei der Meldung zur Zwischenprüfung vorzulegen. Die Belegung von Vorlesungen ist entsprechend nachfolgenden Bestimmungen verpflichtend. Übungen und Proseminare gehören dem Wahlpflichtbereich an: Regelmäßige Teilnahme, Mitarbeit und Leistungsnachweise sind, bei freier Wahl der Thematik aus dem Lehrangebot, nach Maßgabe der folgenden Aufstellung verpflichtend. Zwei benotete Proseminarscheine der Alten Geschichte sind bei der Meldung zur Zwischenprüfung vorzulegen, ebenso Scheine über die erfolgreiche Teilnahme an zwei Übungen zur Lektüre und historischen Interpretation antiker literarischer Quellen. Sofern Lehrveranstaltungen aus dem Angebot anderer Fächer als der Alten Geschichte im engeren Sinne belegt werden, können Leistungs- oder Teilnahmenachweise bei Meldungen zu Prüfungen nur jeweils für ein Fach angerechnet werden.
2 SWS Übung: Einführung in Quellen und Arbeitsmethoden der Alten Geschichte (empfohlen: Teilnahme im 1. Studien bzw. Fachsemester).
4 SWS : 2 Proseminare zu je 2 SWS zur Alten Geschichte, eines zur römischen und eines zur griechischen Geschichte.
4 SWS : 2 Übungen zur Lektüre und historischen Interpretation antiker literarischer Quellen
4 SWS : 2 Übungen zu dinglichen Quellen im Rahmen altertumswissenschaftlicher Nachbardisziplinen (Klassische Archäologie, Orientarchäologie, Ur- und Frühgeschichte).
12 SWS Vorlesungen zur Alten Geschichte
10 SWS Vorlesungen aus mind. drei philologisch-historischen Nachbardiszipinen (Ur- und Frühgeschichte, Orientarchäologie, Klassische Archäologie, Klassische Philologie, Byzantinistik, Mittellateinische Philologie, Religionsgeschichte, Ältere Kirchengeschichte, Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft, Indologie, Geschichte der Medizin (Antike); Geschichte von Naturwissenschaft und Technik (Antike).
7.2 Hauptstudium
Hauptfachstudenten müssen während des Hauptstudiums mindestens 36 Semesterwochenstunden (SWS) belegen. Die Belegung von Vorlesungen ist entsprechend nachfolgenden Bestimmungen verpflichtend. Übungen, Haupt- und Proseminare gehören dem Wahlpflichtbereich an: Regelmäßige Teilnahme, Mitarbeit und Leistungsnachweise sind, bei freier Wahl der Thematik aus dem Lehrangebot, nach Maßgabe der folgenden Aufstellung verpflichtend. Bei der Meldung zur Magisterprüfung sind Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an drei althistorischen Hauptseminaren, davon zwei benotet, vorzulegen; außerdem müssen benotete Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an drei Übungen zu Numismatik, Epigraphik, Papyrologie oder historischen Interpretation literarischer Texte vorgelegt werden, ein Nachweis über die erfolgreiche Teil- nahme an einer Übung oder einem Proseminar aus den Nachbardisziplinen, sowie Nachweise über erfolgreiche Exkursionsteilnahmen. Sofern Lehrveranstaltungen aus dem Angebot anderer Fächer als der Alten Geschichte im engeren Sinne belegt werden, können Leistungs- oder Teilnahmenachweise bei Meldungen zu Prüfungen nur jeweils für ein Fach angerechnet werden. 6 SWS 3 Hauptseminare zu je 2 SWS zur Alten Geschichte, zwei epochenbezogene (davon eines zur römischen und eines zur griechischen Geschichte) und ein sachthematisches. In zweien dieser Hauptseminare sind mündlicher Vortrag und Ausarbeitung je einer schriftlichen Hausarbeit verpflichtend, in einem nur ein mündliches Referat.
6 SWS : 3 Hauptseminare zu je 2 SWS zur Alten Geschichte. In zwei dieser drei Hauptseminare sind mündlicher Vortrag und Ausarbeitung einer schriftlichen Hausarbeit verpflichtend, im anderen nur ein mündliches Referat.
6 SWS 3 Übungen zu verschiedenen althistorischen Quellengattungen: Lektüre und historische Interpretation von Inschriften (Epigraphik), Papyri (Papyrologie), Münzen (Numismatik) und antike literarische Texte.
2 SWS : 1 Übung oder ein Proseminar im Rahmen von folgenden altertumswissenschaftlichen Nachbardisziplinen: Byzantinistik, Mittelalterliche Geschichte, Religionsgeschichte, Ältere Kirchengeschichte, Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft, Indologie, Geschichte der Medizin (Antike); Geschichte von Naturwissenschaft und Technik (Antike).
4 SWS Exkursion(en) der Alten Geschichte oder ihrer Nachbardisziplinen zu mind. 6 Tagen mit je 5-6 Besichtigungsstunden (entspr.2 SWS) sowie vorbereitende Übung zu 2 SWS.
10 SWS Vorlesungen zur Alten Geschichte
8 SWS Vorlesungen aus mind. drei philologisch-historischen Nachbardiszipinen (Ur- und Frühgeschichte, Orientarchäologie, Klassische Archäologie, Klassische Philologie, Byzantinistik, Mittellateinische Philologie, Religionsgeschichte, Ältere Kirchengeschichte, Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft, Indologie, Geschichte der Medizin (Antike); Geschichte von Naturwissenschaft und Technik (Antike).
§8 Leistungsnachweise
Die Anzahl und Art der geforderten Leistungsnachweise sind in den fachspezifischen Regelungen der Prüfungsordnung des Fachbereiches Kunst- und Altertumswissenschaften aufgeführt.
§9 Studienberatung
Eine Fachstudienberatung kann in Anspruch genommen werden bei den Prüfungs- und Studienbeauftragten des Institutes bzw. bei der Studienabteilung des Fachbereiches Kunst- und Altertumswissenschaften. Die allgemeine Studienberatung erfolgt beim Dezernat 2 - Angelegenheiten der Studierenden - der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
§10 Geltung
Die vorliegende Studienordnung gilt ab der Matrikel 1994.
Halle, den ....... Der Rektor der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Informationen zu fachspezifischen Ausführungsbestimmungen für das Fach Alte Geschichte.
Nähere Informationen zur Studienordnung sind über das Institut bzw. den Fachbereich für Kunst- und Altertumswissenschaften, Emil-Abderhalden-Str.9 (06108 Halle/Saale) erhältlich.