Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Weiteres

Login für Redakteure

Nancy Richter

Nancy Richter

Nancy Richter

Aktive Frauen. Das rechtsrelevante Handeln der weiblichen Bevölkerung des Klassischen Athen im gesamtgesellschaftlichen Diskurs“

Die Arbeit wird betreut von Frau Prof. Dr. Angela Pabst.

Frauen waren im klassischen Athen nicht politisch partizipationsberechtigt. Es wäre aber falsch, ihnen ebenso jede Beteiligung im rechtlichen Bereich abzusprechen. Ziel des Dissertationsvorhabens ist es nachzuweisen, dass Frauen im klassischen Athen als Rechtssubjekte wahrgenommen wurden und eine zielstrebige Handlungsweise ihrerseits deutlich erkennbar ist. Dabei sollen nicht ausschließlich die rechtlichen Bestimmungen analysiert werden, auch die Einschätzung der durchgängig männlichen Sprecher ist Bestandteil der Untersuchung. Sie musste nämlich dem vorwiegend aus Männern bestehendem Publikum in gleicher Weise plausibel erscheinen und gewährt somit einen Einblick in kollektive Vorstellungen und Wahrnehmungen.
Die historischen Quellen, welche sich in der Mehrheit aus Gerichtsreden als Teil von privaten oder öffentlichen Verfahren zusammensetzen, zeigen ein vielschichtiges Bild der Frau des klassischen Athen hinsichtlich ihres juristischen Engagements. Die Möglichkeit für Frauen in eigener Sache Privatklagen zu erheben, ist ein Hinweis darauf, dass Frauen explizit zum Handeln aufgefordert wurden. Hatte eine Frau gegen das geltende Recht verstoßen, wurde unmittelbar Anklage gegen sie erhoben. Eine mögliche Strafe hatte ebenfalls die Frau selbst zu tragen, womit sie die volle Verantwortung für ihr Tun übernahm. Handlungen von Frauen im Wirtschaftssektor sind explizit fassbar und konnten nicht aufgrund des Geschlechts des Vertragspartners durch Rechtsmittel annulliert werden. Das Erbrecht nimmt Bezug auf Frauen und konkrete Belege lassen erkennen, dass sie ein Erbe direkt auch außerhalb des Status einer Epikleros antreten konnten.
Um eine möglichst aussagekräftige Analyse zu gewährleisten beschränkt sich die Untersuchung nicht ausschließlich auf Prozesse vor Dikasterien, sondern wird das Rechtsgeschehen, so weit möglich, in seiner Gesamtheit erfassen. Die Schiedsgerichtsbarkeit kann bspw. wichtige Informationen zum Umgang mit
Zeugenaussagen liefern, selbst dann, wenn der entsprechende Fall nicht an ein Dikasteriengericht überstellt wurde.

  • Stipendiatin der Landesgraduiertenförderung des Landes Sachsen-Anhalt.
  • Förderpreis des Landes Sachsen- Anhalt für Forschung im Bereich Frauen- und Geschlechterforschung für die Magisterarbeit mit dem Titel: „Frauen als Akteure in den attischen Gerichtsreden klassischer Zeit“.
  • Seit Oktober 2012 Jungmitglied der Mommsen-Gesellschaft e.V.
  • November 2012: Teilnahme am zweiten Walter de Gruyter-Seminar: „Luxury and Austerity in the Ancient World“, Beitrag: „From tradeswomen to upper-class women. Some observations on the deal with women's luxury and austerity in the speeches in classical Athens“.
  • November 2013 – November 2014: Teilnahme am Mentoring-Programm "Im Tandem zum Erfolg für Doktorandinnen" der MLU Halle-Wittenberg.
  • Seit Oktober 2014 Mitglied des "Arbeitskreises historische Frauen- und Geschlechterforschung e.V., Region Mitte" (AKHFG e.V.).
  • Februar 2015 Teilnahme am Workshop und Jahrestreffen des AKHFG e.V., Vortrag: "Zur GEschäftsfähigkeit der Frau im Athen des späten 5./4.Jh. v. Chr. am Beispiel des Medimnosgesetzes.

Zum Seitenanfang